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   BAG, 17.07.1958 - 2 AZR 312/57   

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BAG, 17.07.1958 - 2 AZR 312/57 (https://dejure.org/1958,595)
BAG, Entscheidung vom 17.07.1958 - 2 AZR 312/57 (https://dejure.org/1958,595)
BAG, Entscheidung vom 17. Juli 1958 - 2 AZR 312/57 (https://dejure.org/1958,595)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichtforderung von Mehrarbeit - Abgeltung - Zahlung des Arbeitnehmers - Tarifliche Ausschlußfristen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 6, 170
  • NJW 1958, 1988
  • DB 1958, 1187
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 27.03.1958 - 2 AZR 221/56

    Lohnsteuer - Haftung des Arbeitgebers - Erstattung vom Arbeitnehmer -

    Auszug aus BAG, 17.07.1958 - 2 AZR 312/57
    Eine tarifliche Verfallklausel ist nämlich grundsätzlich eng auszulegen; das ist notwendig im Hinblick auf die Schwere der mit der Versäumung einer solchen Ausschlußfrist verbundenen Folge, die im völligen Verlust des Anspruchs besteht (vgl, die zur Aufnahme in die Amtliche Sammlung des Gerichts bestimmte Entscheidung in Sachen 2 AZR 221/56 vom 27. März 1958; ferner BGH vom 30. Januar 1958, VII ZR 33/57 abgedr. in JR 58, 259; RAG ARS 28, 56 /59 7) .
  • BGH, 30.01.1958 - VII ZR 33/57

    Aufrechnung mit Arbeitnehmerforderung

    Auszug aus BAG, 17.07.1958 - 2 AZR 312/57
    Eine tarifliche Verfallklausel ist nämlich grundsätzlich eng auszulegen; das ist notwendig im Hinblick auf die Schwere der mit der Versäumung einer solchen Ausschlußfrist verbundenen Folge, die im völligen Verlust des Anspruchs besteht (vgl, die zur Aufnahme in die Amtliche Sammlung des Gerichts bestimmte Entscheidung in Sachen 2 AZR 221/56 vom 27. März 1958; ferner BGH vom 30. Januar 1958, VII ZR 33/57 abgedr. in JR 58, 259; RAG ARS 28, 56 /59 7) .
  • BAG, 07.12.1956 - 1 AZR 480/55

    Urlaub: Rückforderung vertragswidrig gewährter Urlaubsabgeltung

    Auszug aus BAG, 17.07.1958 - 2 AZR 312/57
    Zwar ist dem Beklagten die Berufung auf eine Arglist der Klägerinnen nicht etwa deshalb versagt, weil tarifliche Ansprüche - und wie oben ausgeführt, ist der Anspruch der Klägerinnen ein Anspruch auf den tariflichen Lohn - grundsätzlich weder verwirken noch verzichtbar sind ( § 4 TVG ); denn § 4 1VG hindert nicht den Einwand der Arglist (BAG 4, 59 /~'63 7$ Hueck- Nipperdey, fVG, 3° Aufl" § 4 Anm" 63).
  • BAG, 17.12.1959 - GS 2/59

    Unverschuldete Krankheit - Krankenversicherungspflichtiger Arbeiter -

    Das Arbeitsverhältnis ist auf dem wirtschaftlichen Austausch der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gegen die Vergütung des Arbeitgebers aufgebaut (vgl. die zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehene Entscheidung in Sachen 2 AZR 503/56 vom 8. Oktober 1959; WestdtArbRechtspr. 1959, S. 181; BGHZ 21, 112 [114]; wohl auch BAG 4, 326 [330]; siehe ferner BAG 6, 170 [172]).
  • BAG, 09.08.1990 - 2 AZR 579/89

    Annahmevertrag; Ausschlußfrist

    Die Vorschrift erfaßt nach herrschender Meinung den Rechtsmißbrauch durch illoyal verspätete Rechtsausübung, also einen Sonderfall der unzulässigen Rechtsausübung (vgl. BAGE 3, 77, 80 = AP Nr. 9 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; BAG Urteil vom 13. November 1957 - 4 AZR 228/55 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche; BAG Urteil vom 16. April 1958 - 4 AZR 288/56 - AP Nr. 35 zu § 3 T0A; BAGE 6, 170, 172 f. [BAG 17.07.1958 - 2 AZR 312/57] = AP Nr. 10 zu § 611 BGB Lohnanspruch, zu IV der Gründe; BAGE 10, 187, 189 = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Vertragsstrafe, zu II der Gründe; BAGE 4, 59, 61 = AP Nr. 1 zu § 817 BGB; Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 4 Rz 350; Hueck/Nipperdey/Stahlhacke, TVG, 4. Aufl., § 4 Rz 127; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts II 1, § 32 I 2, S. 627).

    Der Einwand der Arglist kann nur in besonders krassen Fällen eingreifen, wenn dem Gläubiger ein grob unbilliges Verhalten zur Last gelegt wird (vgl. BAG Urteil vom 13. November 1957 - 4 AZR 228/55 - AP, aa0; BAG Urteil vom 16. April 1958 - 4 AZR 288/56 - AP, aa0; BAGE 6, 170, 172 [BAG 17.07.1958 - 2 AZR 312/57] = AP Nr. 10 zu § 611 BGB Lohnanspruch, zu IV der Gründe; BAGE 4, 59 = AP Nr. 1 zu § 817 BGB).

  • BAG, 30.01.1991 - 5 AZR 32/90

    Zeugnisanspruch gegen Konkursverwalter

    Die Ausschlußfrist des vorgenannten allgemeinverbindlichen Manteltarifvertrages ist von Amts wegen zu beachten (BAGE 6, 170 [BAG 17.07.1958 - 2 AZR 312/57] = AP Nr. 10 zu § 611 BGB Lohnanspruch; BAG Urteil vom 15. März 1960 - 1 AZR 464/57 - AP Nr. 9 zu § 15 AZO).
  • BAG, 04.09.1991 - 5 AZR 647/90

    Ausschlußfristen

    Dabei ist jedoch der allgemein anerkannte Grundsatz zu berücksichtigen, daß Ausschlußfristen wegen der Schwere der mit ihrer Versäumung verbundenen Folgen (Anspruchsverlust) eng auszulegen sind (BAG Urteil vom 17. Mai 1958 - 2 AZR 312/57 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Lohnanspruch; Urteile vom 27. März 1958 - 2 AZR 367/57 - und - 2 AZR 221/56 - AP Nr. 4, 5 zu § 670 BGB; vgl. auch RAG 17, 229, 232 = ARS 28, 56, 59).
  • BAG, 15.03.1960 - 1 AZR 464/57

    Bauunternehmen - Omnibusfahrer - Arbeitszeitvorschriften - LKW-Fahrer - Anspruch

    3° Aber auch dann, wenn man davon ausgeht, daß die Voraussetzungen des § 625 BGB über die stillschweigende Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses vorliegen, kommt es auf die vorerwähnten Umstände an" In diesem Fall wird nämlich das ursprünglich befristete Arbeitsverhältnis nur dann auf unbestimmte Zeit mit der Folge verlängert, daß nunmehr zur Beendigung eine Kündigung erforderlich ist, wenn nicht der andere Teil, hier die Beklagte, unverzüglich widerspricht" Ein Widerspruch kann auch darin liegen, daß der Arbeitgeber nur den Abschluß eines befristeten Vertrags anträgt (RGZ 140, 314)" Zu dessen Beendigung ist wiederum keine Kündigung notwendig" 4o Beizutreten ist dem Landesarbeitsgericht in der Ansicht, daß die Beklagte sich nicht darauf berufen kann, die vom Kläger am 5" November 1956 erbrachte Arbeit habe gemäß § 2 Nr" 7 BTV Bau noch zu dessen Pflichten aus dem am 3" November 1956 beendeten Arbeitsverhältnis gehört" Dort ist bestimmt, daß den Arbeitnehmern beim Ausscheiden aus dem Betrieb "genügend Zeit zum Zusammenholen und Reinigen des Geschirrs zu geben" ist" Darunter kann niemals die Reinigung eines dem Unternehmer gehörenden Omnibusses, sondern nur die der auf einer Baustelle für die Bau arbeiten benötigten Ausrüstungsgegenstände der Bauarbeiter verstanden werden" überdies läßt sich aus § 2 Nr" 7 RTV Bau nicht herleiten, daß die Arbeitnehmer über die Beendigung des rbeitsverhältnisses hinaus solche Arbeiten auszuführen haben" Vielmehr sind die se Arbeiten, die nicht zur eigentlichen Bauausführung gehören und im Interesse der Arbeitnehmer liegen, inner halb des auslaufenden Arbeitsverhältnisses zu erledigen und vom Arbeitgeber zu vergüten" Letzteres ist über haupt der alleinige Grund der tariflichen Regelung" III" Die Beklagte rügt mit Recht, daß das Landesarbeitsgericht die Anwendung der Verfallklausel des § 9 RTV Bau nicht geprüft habe" Dazu ist das Gericht von Amts wegen verpflichtet, ohne daß sich eine Partei darauf beruft (BAG 6, 170 /T7J7 = AP Nr" 10 zu § 611 BGB Lohnanspruch niczust "Anni.Vo Tophoven; Hueck-Nipperdey-Tophoven, TVG, 3c Aufl", § 4 Anm, 58)" Diese Rüge kann sich allerdings nur auf den Anspruch des Klägers auf den Mehrarbeitszuschlag beziehen" Der Anspruch auf Lohnfortzahlung über den 5" November 1956 hinaus ist bereits in der am 5° Dezember 1956 der Beklagten zugestellten Klageschrift und damit innerhalb der tariflichen Ausschlußfrist von zwei - Monaten nach der Fälligkeit schriftlich geltend gemacht worden".
  • BAG, 12.10.1994 - 7 AZR 745/93

    Zur Beweislastverteilung bei befristeten Arbeitsverhältnissen; hier: Dauer der

    Der Arbeitsvertrag ist ein gegenseitiger auf Dauer angelegter Austauschvertrag, durch den sich der Arbeitnehmer zur Erbringung von Arbeit im Dienst des Arbeitgebers und der Arbeitgeber zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet (BAG Urteil vom 17. Juli 1958 - 2 AZR 312/57 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Lohnanspruch; Nikisch, Arbeitsrecht, 3. Aufl., Bd. I, S. 161 ff.; RGRK-Schliemann, 12. Aufl., § 611 BGB Rz 791).
  • BAG, 27.03.1963 - 4 AZR 72/62

    Schriftform - Betriebsvereinbarung - Verweisen auf geltenden Tarifvertrag -

    Anders als bei der Einrede der Verjährung braucht sich also der Schuldner einer Forderung nicht auf die Ausschlußfrist zu berufen (BAG 6, 170 Z~1737" BAG AP Nr. 9 zu § 15 AZO Ziffo III)o Insofern ist es allerdings ungenau zu sagen, die Berufung eines Vertragspartners auf eine Ausschlußfrist verstoße aus bestimmten Gründen gegen freu und Glauben; denn es handelt sich bei der Ausschlußfrist nicht eigentlich um die Ausübung eines Rechtso Jedoch steht auch die Anwendung von Ausschlußfristen unter dem Grundgedanken des § 242 BGB, der einen Rechtsmißbrauch verbietet.
  • LAG Baden-Württemberg, 04.02.2003 - 8 Sa 44/02

    Tarifauslegung - Alterssicherung - Bestimmung des Vergleichszeitraumes

    Zwar sind Verfallfristen wegen der Einschränkung gerade auch tarifvertraglich begründeter Rechte eng auszulegen (BAG AP Nr. 10 zu § 611 BGB Lohnanspruch).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.09.2018 - 2 Sa 774/18

    Tarifliche Kündigungseinschränkung - Rechtsmissbrauch - Auflösungsantrag

    a) Zwar ist der Beklagten die Berufung auf den Rechtsmissbrauch, Arglist oder sonst einen Verstoß gegen § 242 BGB nicht etwa deshalb versagt, weil tarifliche Ansprüche grundsätzlich weder verwirken noch verzichtbar sind gemäß § 4 Abs. 4 TVG, denn § 4 Abs. 4 TVG hindert den Arglisteinwand nicht (vgl. bereits BAG 07.12.1956 - 1 AZR 480/55 - BAGE 4, 59, 63; BAG 17.07.1958 - 2 ARZ 312/57 - BAGE 6, 170 ff. m. w. N.).
  • LAG Hamm, 28.11.2001 - 2 Sa 749/01

    Tarifliche Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem

    Sie schränken die gesetzliche Verjährungsfristen in erheblichem Maße ein und sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. BAG AP Nr. 10 zu § 611 BGB Lohnanspruch sowie AP Nr. 4 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz und AP Nr. 3 zu § 4 TVG Ausschlussfristen).
  • BAG, 29.09.1958 - 2 AZR 324/57

    Zulassung der Revision - Endurteil - Vorangegangenes Grundurteil - Nachprüfung

  • BAG, 05.02.1965 - 3 AZR 497/63

    Gesetzlicher Wochenfeiertag - Ausgleich durch Freizeit - Lohnzahlungsanspruch -

  • BAG, 19.11.1968 - 1 AZR 195/68

    Ausschlußfrist - Schadenersatzanspruch

  • ArbG Hamburg, 14.04.1989 - 13 Ca 340/87
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